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Untersuchungsausschußgesetz | |
| Gesetz zur Änderung des Untersuchungsausschußgesetzes | |
| - Änderung des § 16 des Untersuchungsausschußgesetzes vom 17.04.1993; Zuständigkeit des Amtsgerichtes Kiel für die Verhängung von Ordnungsmitteln gegen sich einer Beweiserhebung entziehende Personen - | |
| Weitere Themen:
Beweisaufnahme
- Zuständigkeit des Amtsgerichtes Kiel für die Verhängung von Ordnungsmitteln gegen sich einer Beweiserhebung entziehende Personen -
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| | GesEntw Renate Köhler (fraktionslos) 14.04.1994 Drs 13/1918 (Zurückgezogen lt. Schreiben vom 27.04.1994) | |
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