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  Asylrecht 
 Umsetzung des Asylkompromisses vom 6. Dezember 1992 sowie des Asylverfahrensgesetzes vom 26. Juni 1992 
 - Schaffung der personellen, organisatorischen und sachlichen Voraussetzungen; personelle Ausstattung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes, Gewährleistung der räumlichen Nähe der zentralen Anlaufstellen für Asylbewerber zu den zuständigen Gerichten und Behörden, zusätzlich erforderliche Aufnahmekapazitäten, Entlastung und Beschleunigung durch das neue Asylverfahrensgesetz - 
 Weitere Themen:
  • Asyl
    Erforderliche Unterbringungkapazitäten für Asylbewerber, Entlastung der Kommunen und Verfahrensbeschleunigung nach dem Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes
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     KlAnfr Meinhard Füllner CDU und Antw IM 05.06.1993 Drs 13/1072
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 18.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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