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Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein

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         Der Landtag Schleswig Holstein

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  Schleswig-Holsteinisches Abgeordnetengesetz 
 Ausführungsbestimmungen nach § 47 Abs. 5 des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes und § 1 Abs. 5 der Verhaltensregeln für die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages 
 - Aufhebung der Ausführungsbestimmungen idF vom 28.06.2012; Ausführungsbestimmungen zu Form und Fristen der Anzeigen, ausgeübten Tätigkeiten, Gesamteinkünften, Vermögensverwaltung, Funktionen in Parlament und Partei, Vereinbarungen über Vermögensvorteile, Unternehmensbeteiligungen, Anzeigepflichten für Rechtsanwälte, Spenden, Gastgeschenken und zur Vernichtung eingereichter Unterlagen - 
 Weitere Themen:
  • Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtags
  •  
     
     
    Veröffentlichung LtgPräs vom 01.10.2018 in Amtsblatt 2018 Nr 44 S 870-871
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 19.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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