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  Abfallbeseitigung 
 Abbruch der Hochöfen und Ablagerung von Sonderabfällen auf dem Werksgelände 
 - Abbruchgenehmigung für die Hochöfen auf dem Gelände der ehemaligen Metallhüttenwerke in Herrenwyk/Lübeck, Auflagen, Verbleib des nicht verwertbaren Abbruchmaterials, Klassifizierung als Sonderabfall, Planungsstadium der beabsichtigten Sonderabfalldeponie, Ablagerung weiterer Sonderabfälle - 
 
 KlAnfr Meyenborg SPD und Antw MELF 01.04.1986 Drs 10/1470
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 19.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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