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  Umsetzung des neuen Landesstrafvollzugsgesetzes im Jahr 2017
Kleine Anfrage Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort Minister/in für Justiz, Kultur und Europa 13.03.2017 Drucksache 18/5255
Zugang: öffentlich
 
 Gehört zum Vorgang: 
 
  Justizvollzugsanstalt 
 Umsetzung des neuen Landesstrafvollzugsgesetzes im Jahr 2017 
 - Fälle von nur eingeschränkt durchgeführtem oder ausgefallenem Aufschluss in den einzelnen JVA's, Kompensationen, Ausfallquoten in den Hafthäusern der JVA Lübeck; eingeschränkte oder ausgefallene Besuchsmöglichkeiten, Freistunden, Sportangebote oder Freizeitmaßnahmen; eingeschränkte oder ausgefallene Angebote in den Bereichen Arbeit, Qualifizierung, Arbeitstraining und -therapie sowie berufsorientierte Grundbildung; Auswirkungen des Beschlusses des Landgerichts Lübeck vom 25.01.2017 über die Einhaltung der Aufschlusszeiten - 
 Weitere Themen:
  • Landesstrafvollzugsgesetz Schleswig-Holstein
  •  
     
     
    Kleine Anfrage Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort MJKE 13.03.2017 Drucksache 18/5255
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 26.04.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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