| Erfolgte oder noch erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung des Landesstrafvollzugsgesetzes in den Anstalten des Landes; Einstellung zusätzlichen Personals, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Krankenstand, Ausfall von Aufschlüssen sowie von Arbeits- und Einkaufsmöglichkeiten der Gefangenen wegen Personalmangels | |