| Anweisung des Landespolizeiamtes zum Verzicht auf die Verfolgung bestimmter Straftaten von syrischen und irakischen Flüchtlingen; polizeilicher Rahmenbefehl auf der Grundlage einer rechtlichen Würdigung des Generalstaatsanwalts über eine differenzierte Behandlung illegaler Einreisen von irakischen und syrischen Flüchtlingen im Unterschied zu Personen aus Afghanistan und vom Westbalkan, Beibehaltung der strafrechtlichen Verfolgung von Schleusern | |